Kleine Anfrage
der Abg. Rita Haller-Haid SPD
Die Sicherung einer umsteigefreien Zugverbindung von Sigmaringen nach Stuttgart auch unter den Bedingungen von Stuttgart 21
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Herrn Staatssekretär Jan Mücke aus dem Bundesverkehrsministerium in Bezug auf die Elektrifizierung der Schienenstrecke Tübingen-Sigmaringen, nach denen „die Projekte mit dem größten volkswirtschaftlichen Nutzen (…) vor(gehen)“ und demzufolge die beiden Großprojekte Stuttgart 21 mit der Verbindung nach Ulm und die Rheintalbahn wenig Spielraum lassen?
2. Steht die Landesregierung im Gegensatz zu dieser Position zu ihrer Zusicherung im Vorfeld des Projekts Stuttgart 21, nach der die Investitionen in die Schieneninfrastruktur ‚in der Fläche’ ausdrücklich nicht von den Finanzaufwendungen für Stuttgart 21 beeinträchtigt werden?
3.Wird die Landesregierung ihre Haltung in dieser Frage der Bundesregierung und der Bahn AG klar und nachdrücklich darlegen?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine eindeutig durch Stuttgart 21 verursachte Umsteigenotwendigkeit in Tübingen und damit eine Verschlechterung der Zugverbindung von Sigmaringen nach Stuttgart der betroffenen Region einen unmittelbaren Anspruch auf Maßnahmen gibt, die diese Verschlechterung verhindern können?
5.Teilt die Landesregierung die aus den Reihen des Tübinger Kreisrats geäußerte Vermutung, dass die Elektrifizierung der Schienenstrecke Sigmaringen - Tübingen aussichtsreicher über das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-Gesetz zu finanzieren sei, weil Baden-Württemberg bei den Regionalbahnen starken Nachholbedarf habe?
6.Welche baden-württembergischen Schienenprojekte stehen gegenwärtig für eine Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-Gesetz an, wo ist dabei die Elektrifizierung der Schienenstrecke Sigmaringen – Tübingen (und auch Horb-Tübingen) eingeordnet und wie ist der Verhandlungsstand der Landesregierung mit der Bundesregierung über eine Berücksichtigung dieser Strecke?
7.Wird die Landesregierung dafür sorgen und verbindlich zusichern, dass umsteigefreie Zugverbindungen zwischen Sigmaringen und Stuttgart sowohl während der Bauzeit als auch nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 gewährleistet sind und zwar
a.vorrangig durch eine Elektrifizierung der Strecke Sigmaringen - Tübingen mit der Option des zweispurigen Ausbaus,
b.ersatzweise durch die Bereitstellung von Diesel/Elektro-Hybridfahrzeugen, die in den Stuttgart 21-Bahnhof im Gegensatz zu den herkömmlichen Dieselfahrzeugen einfahren dürfen?
23. 2. 2010
Rita Haller-Haid SPD
Begründung:
Die Akzeptanz von Stuttgart 21 in der Bevölkerung wird wesentlich davon bestimmt, dass Zusagen, die es im Vorfeld des Projekts gab, jetzt auch eingehalten werden. Dazu gehört die Zusicherung, dass die Finanzierung des weiteren Ausbaus der Schieneninfrastruktur „in der Fläche“ nicht mit dem Hinweis infrage gestellt wird, dass Stuttgart 21 (und sein Äquivalent Baden 21) die Finanzierungsanteile für Baden-Württemberg in Anspruch nähme und andere Projekte entsprechend geschoben oder aufgegeben werden müssten. Nun gibt es Aussagen des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, die die Sorge nähren, dass genau diese Argumentation jetzt gegen Schienenausbauprojekte ‚in der Fläche’ ins Feld geführt werden. Ein solcher Strategiewechsel gefährdet die Akzeptanz von Stuttgart 21 im Kern, zumal im konkreten Fall auf der Strecke Sigmaringen – Tübingen durch das Dieselfahrzeug-Verbot im Stuttgart 21-Bahnhof und den dadurch erzwungenen Umstieg in Tübingen eine objektive Verschlechterung eintreten würde – wenn nicht rechtzeitig und verbindlich wirksame Maßnahmen in Angriff genommen werden.